Barrierefreiheit im Web: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt!

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Die digitale Welt verändert sich kontinuierlich und rasant, und im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht zunehmend der Anspruch, das Internet für alle Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen. In Deutschland tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das einen bedeutenden Wandel für die Gestaltung digitaler Angebote bedeutet. Doch was genau bringt dieses neue Gesetz mit sich, und welche Verpflichtungen ergeben sich daraus für Betreiber von Websites und Anbieter digitaler Dienste? In diesem Beitrag gehen wir umfassend auf die Hintergründe, Auswirkungen und Handlungsempfehlungen rund um das BFSG ein.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine wichtige EU-Richtlinie (European Accessibility Act, EAA) in nationales deutsches Recht um. Ziel ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aktiv zu fördern und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies, dass bestimmte digitale Angebote künftig verpflichtend barrierefrei gestaltet sein müssen, um niemanden aufgrund einer Behinderung auszuschließen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG richtet sich sowohl an privatwirtschaftliche Unternehmen als auch an öffentliche Stellen:

  • Privatwirtschaftliche Unternehmen: Besonders betroffen sind Anbieter digitaler Dienstleistungen und Produkte, die Endverbraucher ansprechen. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, E-Commerce-Plattformen, Online-Banking-Portale, Telekommunikationsanbieter, Streamingdienste und Transportunternehmen.
  • Öffentliche Stellen: Diese unterliegen bereits jetzt Verpflichtungen durch das Behindertengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Das BFSG erweitert und konkretisiert diese Anforderungen ab Mitte 2025 zusätzlich und macht sie verbindlicher.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Unter Barrierefreiheit im digitalen Raum versteht man die Gestaltung von Websites und digitalen Anwendungen so, dass Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen diese problemlos nutzen können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Alternativtexte für Bilder: Bilder und Grafiken müssen mit beschreibenden Texten versehen sein, damit Menschen, die Bildschirmleseprogramme verwenden, deren Inhalte erfassen können.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle wichtigen Funktionen und Navigationselemente müssen ohne Maus ausschließlich über die Tastatur bedienbar sein.
  • Klare und verständliche Sprache: Texte sollten möglichst einfach, klar und nachvollziehbar formuliert sein, um Menschen mit kognitiven Einschränkungen den Zugang zu erleichtern.
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien: Websites und Apps müssen technisch so gestaltet sein, dass sie mit Hilfsmitteln wie Screenreadern und anderen assistiven Technologien reibungslos funktionieren.

Die konkreten Anforderungen des BFSG orientieren sich an den international anerkannten WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) in der Version AA.

Warum ist das wichtig?

Die Bedeutung von digitaler Barrierefreiheit geht weit über eine bloße gesetzliche Verpflichtung hinaus. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven und gerechten Gesellschaft, in der jeder Mensch die Möglichkeit erhält, uneingeschränkt am digitalen Leben teilzunehmen. Zudem profitieren von barrierefreien Websites nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle Nutzerinnen und Nutzer, beispielsweise ältere Personen, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen oder Personen, die aufgrund äußerer Bedingungen eingeschränkt sind (etwa geringe Netzbandbreite oder Nutzung mobiler Geräte).

Was sollten Sie jetzt tun?

Um rechtzeitig und umfassend vorbereitet zu sein, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Information einholen: Beschäftigen Sie sich intensiv mit den Anforderungen des BFSG und den WCAG AA-Standards. Nutzen Sie hierfür die umfangreichen Materialien und Leitfäden, die unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereitgestellt werden.
  2. Überprüfung der bestehenden digitalen Angebote: Prüfen Sie, wie gut Ihre Websites und Apps bereits jetzt die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Nutzen Sie automatisierte Prüfwerkzeuge und ziehen Sie gegebenenfalls Expertinnen und Experten hinzu.
  3. Umsetzung planen: Erstellen Sie eine Roadmap zur Umsetzung notwendiger Anpassungen. Planen Sie Ressourcen und Zeitfenster ein, um technische, gestalterische und redaktionelle Anpassungen durchzuführen.
  4. Schulungen durchführen: Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden gezielt im Bereich digitaler Barrierefreiheit, um künftig von Anfang an barrierefrei zu planen und umzusetzen.

Auf den Punkt gebracht !

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bietet eine wichtige Chance, das digitale Leben nachhaltig inklusiver zu gestalten. Als Verantwortliche für digitale Angebote ist es nicht nur unsere gesetzliche Pflicht, sondern auch unsere gesellschaftliche Verantwortung, Barrierefreiheit proaktiv und umfassend umzusetzen. Nutzen Sie die kommenden Monate aktiv, um Ihre digitalen Inhalte und Dienste für alle Menschen zugänglich zu machen – für eine digitale Welt, in der wirklich niemand ausgeschlossen ist.

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